Zollschuldner

Zollschuldner
gemäß Art. 4 Nr. 12 ZK die zur Erfüllung der  Zollschuld verpflichtete Person. Wer Z. wird, regelt der Zollkodex (ZK) bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen.

Lexikon der Economics. 2013.

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